Veröffentlicht am 08.12.2010

Hansestadt begrüßt 71 neu eingebürgerte Lübecker

Innensenator Möller lud zur fünften Einbürgerungsfeier in das Rathaus ein

71 in den vergangenen zwölf Monaten eingebürgerte Lübeckerinnen und Lübecker haben am heutigen Mittwoch, 8. Dezember 2010, mit Innensenator Bernd Möller im Audienzsaal des Rathauses ihre neue Staatsbürgerschaft gefeiert. Zusammen mit Gästen und Familienmitgliedern waren rund 170 Gäste aus 35 verschiedenen Nationen, darunter auch viele Kinder, zu den Feierlichkeiten in den Audienzsaal gekommen.

Innensenator Möller war über den großen Zuspruch zur nunmehr fünften Einbürgerungsfeier sehr zufrieden. Mit der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft hätten die Neubürger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie gerne in Deutschland lebten und sich wohl in der Hansestadt Lübeck fühlten, so Möller.

Die Neu-Lübecker, die in den vergangenen zwölf Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, stammen aus 55 verschiedenen Ländern, wobei viele von ihnen bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden: Die meisten stammen aus der Türkei (130), dem Irak (30), der Ukraine (25), Polen (15), Russland (10), Brasilien (7), Rumänien, Afghanistan und Armenien (je 5), Vietnam, Bulgarien, Thailand und Indien (je 4). Darüber hinaus stammen 92 Personen aus weiteren 42 Nationen.

Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland und der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels. Für Ausländer, die erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, reduziert sich die Mindestaufenthaltszeit um ein Jahr. Ferner wird verlangt, dass Einbürgerungswillige sich zu den Grundsätzen der deutschen Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden können, es sei denn, der Betroffene hat dies nicht zu vertreten. Auch dürfen keine Straftaten begangen worden sein, die ein bestimmtes Strafmaß überschreiten. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen kann jedoch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit in Betracht kommen.

Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht, ebenso die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in die Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen.

Die Einbürgerungszahlen sind seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückläufig. War noch in den Jahren zwischen 1994 und 2000 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, ist die Zahl der Einbürgerungen von 2000 bis 2004 bundesweit stetig gesunken. Als Ursache vermutet das Statistische Bundesamt persönliche Gründe, darunter die fehlende Bereitschaft, die eigene Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen abzugeben.

In Lübeck stellen sich die Zahlen der eingebürgerten Personen wie folgt dar:

Jahr

Anzahl

2000

742

2001

856

2002

963

2003

852

2004

730

2005

628

2006

650

2007

569

2008

347

2009

236

2010

339 (bis 30. 11.)

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