Zur Erinnerung für die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer: Die Rechtsgrundlage für den Winterdienst in Schleswig-Holstein ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes, insbesondere § 45 sowie auf dessen Grundlage die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck. Kernstück der Straßenreinigungssatzung (§ 5) der Hansestadt Lübeck ist in vielen Fällen die Übertragung von Reinigungs- und Winterdienstpflichten auf die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer, insbesondere auch die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen.
Gerne beantworten die Mitarbeiter des Kundenservices der EBL weitere Fragen unter der Rufnummer (01803) 680070 (9 Cent/Min. a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend – max. 42 Cent/Min.), montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr. +++