Veröffentlicht am 07.10.2010

Baum- und Strauchabfuhr im Herbst 2010

Entsorgungsbetriebe holen mehr Baum- und Strauchschnitt kostenlos ab

Die Mitarbeiter der Stadtreinigung Lübeck werden in der Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2010 den Baum- und Strauchschnitt per Straßensammlung entsorgen. Die Einsammlung erfolgt während dieser Zeitschiene am Tag der Abfuhrtermine für Rest- und Bioabfall mit einem separaten Fahrzeug, wie die Entsorgungsbetriebe Lübeck jetzt mitgeteilt haben. Neu ist, dass jetzt zwei Kubikmeter (früher ein Kubikmeter) über die Straßensammlung entsorgt werden.

Es ist zu beachten, dass nur Baum- und Strauchschnitt von den Mitarbeitern der SRL entsorgt wird. Handelsübliche Abfallsäcke mit Laub oder Rasenschnitt werden generell nicht bei der Straßensammlung mitgenommen! Das gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfälle. Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt. Der Baum- und Strauchschnitt muss am Tag der Einsammlung bis 6 Uhr sichtbar an den Straßenrand gelegt werden.

  • Bitte den handlich gebündelten, nicht verpackten Baum- und Strauchschnitt gutsichtbar am Fahrbahnrand so bereit legen, dass niemand behindert oder sogar gefährdet wird und ein zügiges Verladen möglich ist.
  • Die Menge darf zwei Kubikmeter je angeschlossenem Grundstück nicht übersteigen.
  • Stubben und feste Stämme mit mehr als zehn Zentimeter Durchmesser werden nicht mitgenommen.

Sollten die Abfuhrtermine nicht bekannt sein, können diese auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe Lübeck unter www.ebhl.de (Abfuhrtermine) eingesehen werden.

Für Privathaushalte, die den Termin der Straßensammlung für Baum- und Strauchschnitt nicht wahrnehmen können oder verpassen, besteht die Möglichkeit: Sie können bis zu zwei Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt je angeschlossenem Grundstück in der Zeit von Montag, 25. Oktober, bis Sonnabend, 6. November 2010, auf dem Recyclinghof Niemark (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr, Sonnabend: 8 bis 13 Uhr) kostenlos anliefern. Das gilt nicht für Gewerbetreibende mit produktionsspezifischen Abfällen. Diese Anlieferungen sind kostenpflichtig.

  • Achtung: Mengen über zwei Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt sind immer kostenpflichtig!
  • Die Anlieferung von Laub und Rasenschnitt aus privaten Haushaltungen ist generell kostenpflichtig.
  • Die SRL bitten darum, bei der direkten Anlieferung den Baum- und Strauchschnitt von Laub und Rasenschnitt (z. B. in Säcke verpackt) zu trennen. Die getrennte Anlieferung spart Kosten. Denn ist der Baum- und Strauchschnitt mit Laub bzw. Rasenschnitt vermischt, muss auch der Baum- und Strauchschnitt bezahlt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Straßensammlung von Baum- und Strauchschnitt zu garantieren, wird darum gebeten, die genannten Hinweise zu beachten. Nur so können die Entsorger für ein sauberes Stadtbild sorgen. Bei Rückfragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Lübeck und der Stadtreinigung Lübeck gerne unter der Servicenummer 0451 / 4077100 weiter. +++