Für die Hansestadt Lübeck als federführender Straßenbaulastträger bedeutet dies, dass die wegen der bislang noch offenen rechtlichen Entscheidung zurückgestellten Arbeitsschritte bzw. Verfahren nun unverzüglich fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden können.
Dazu gehören die Erstellung der Ausführungsplanung inklusive der Kreisverkehrslösung an der Kreuzung von B 206/ L184 kurz hinter Stockelsdorf, der Grunderwerb der Straßenflächen und der restlichen Ausgleichsflächen sowie die Durchführung des Zuschussantragsverfahrens, das nur auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses und des gesicherten Grunderwerbs möglich ist. Für den Bau der Umgehungsstraße werden Anträge nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) und nach FAG (Finanzausgleichgesetz) seitens der Hansestadt Lübeck gestellt.
Aufgrund der bislang nicht gegebenen Rechtsicherheit konnten bislang nur Flächen für die notwenigen Ausgleichsmaßnahmen erworben werden.
Es wird erwartet, dass diese Arbeitsschritte bis zum kommenden Jahr abgeschlossen sein werden und mit dem Bau der K 13 im kommenden Jahr, also 2011, begonnen werden kann. +++