Das Beseitigen und Zurückschneiden von Gehölzen ist seit diesem Jahr schon ab 1. März verboten. Darauf weist die Lübecker Naturschutzbehörde alle Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer hin. Bisher galt die Verbotsfrist vom 15. März bis zum 30. September. Grund der neuen Fällverbotsfrist ist eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, die ab 1. März 2010 wirksam wird.
Demnach dürfen Bäume, Knicks, Hecken, Gebüsch und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dies gilt auch für Gehölze, die nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.
Das Verbot gilt nicht für Bäume, die in Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gartenbauwirtschaftlich beziehungsweise erwerbsgärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Ausgenommen sind auch wie bisher fachgerecht durchgeführte schonende Form- und Pflegeschnitte an Bäumen und Gartenhecken zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Diese sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.
Sollte während der Fällverbotsfrist beispielsweise wegen akuter Umsturzgefahr das Fällen eines Baumes nötig sein, gilt das Verbot ebenfalls nicht. Es empfiehlt sich aber vor Beginn der Maßnahme Rücksprache mit der Naturschutzbehörde zu halten.
Grundsätzlich ist bei allen Gehölzarbeiten darauf zu achten, dass keine Bruten von Vögeln oder Quartiere von Fledermäusen gestört oder zerstört werden. Denn dies ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng verboten. Baumhöhlen, die von Vögeln oder Fledermäusen genutzt werden, sind ganzjährig geschützt und müssen erhalten bleiben.
Unabhängig von der allgemeinen Fällverbotsfrist gilt im Gebiet der Hansestadt Lübeck weiterhin die Baumschutzsatzung vom 18. Dezember 2006. Nähere Informationen zur Baumschutzsatzung gibt es im Internet unter www.naturschutz.luebeck.de oder können per E-Mail über naturschutz@luebeck.de oder über das Naturschutztelefon 122-3969 erfragt werden.
Da die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, geht die Lübecker Naturschutzbehörde davon aus, dass über die ab jetzt bei ihr eingehenden Baumfällanträge nicht mehr bis zum 28. Februar dieses Jahres beschieden werden kann. Wer erst jetzt einen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass eine Genehmigung frühestens ab 1. Oktober 2010 wirksam werden wird. +++