Die Lübecker Straßenreinigungssatzung überträgt dem Grundstückseigentümer die Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung, der dem Grundstück anliegenden Gehwegen. Immer wieder ist zu beobachten, dass einige Hausbesitzer Salz streuen. Der Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck weist deshalb noch einmal darauf hin, dass das Streuen von Salz und auftauenden Mitteln laut Straßenreinigungssatzung auf Gehwegen und Plätzen verboten ist. Es dürfen dafür nur abstumpfende Stoffe Verwendung finden.
Streusalz verursacht Schäden an Straßenbäumen und Sträuchern. Natriumchlorid als Hauptbestandteil des Streusalzes verdrängt die im Boden für die Pflanzen verfügbaren Nährstoffe, wie Kalzium und Magnesium. Auch für Haustiere ist Streusalz schädlich - es verätzt die Pfoten der Tiere. Das Grundwasser und die Flüsse werden belastet. Eine Versalzung der Trinkwasservorräte kann die Folge sein. Darüber hinaus erschwert Streusalz die Klärung der Abwässer in der Kläranlage. Um die Umwelt vor negativen Auswirkungen zu schützen, empfiehlt der Bereich Umweltschutz im Handel nach Streumitteln mit dem blauen Umweltengel ("Umweltzeichen, weil salzfrei") zu fragen oder abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden.+++