Veröffentlicht am 02.04.2009

Rechnungsprüfer wehren sich gegen Falschdarstellung

„Prüfbericht zur Travemünder Woche war korrekt und enthielt keinerlei Fehler“

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Hansestadt Lübeck wehrt sich gegen den öffentlich verbreiteten Eindruck, sein Prüfbericht über die Abrechnungspraxis der Travemünder Woche sei fehlerhaft gewesen. „Der RPA-Bericht ist nicht fehlerhaft und deshalb müssen wir im Nachhinein keine Fehler einräumen“, stellt der Leiter des Lübecker RPA, Holger Groth, in einem Schreiben an die Stadtpräsidentin klar.

Groth tritt damit der Behauptung entgegen, seine Dienststelle habe unkorrekt gearbeitet und die Verwaltung habe die Fehlerhaftigkeit des Prüfberichtes selbst einräumen müssen. Da diese Falschbehauptung inzwischen die Runde mache und selbst in die Mitgliederzeitschrift des Lübeck Yacht-Clubs Eingang gefunden habe, sieht sich das Rechnungsprüfungsamt zu einer Klarstellung gezwungen, so Groth in dem Schreiben an Gabriele Schopenhauer.

Groth legt Wert auf folgende Feststellungen:

  1. Das RPA ist der Bürgerschaft unmittelbar verantwortlich und für die sachliche Erledigung seiner Aufgaben gegenüber dem Bürgermeister unabhängig. Wenn andere Mitglieder der Verwaltung oder der Bürgermeister als Verwaltungsleiter sich ohne Rücksprache mit dem RPA von dem Bericht distanzieren, ist das ihre persönliche Auffassung. Das RPA selbst sieht keinerlei Veranlassung, einen sachlichen und inhaltlich einwandfreien Bericht in irgendeiner Form zu revidieren.
  2. Adressat des internen Berichtes war der Fachbereich Kultur, Bereich Schule und Sport, da von dort die Zuschüsse auf Grund der nachgewiesenen Ausgaben ausgezahlt werden. Eine Weitergabe des Berichts an Dritte zur Stellungnahme wäre unzulässig gewesen. Trotzdem gelangen Informationen über Dritte an die Öffentlichkeit und werden dort, im Extremfall auch in der Presse, diskutiert. Das RPA kann aber als logische Konsequenz aus seiner Verschwiegenheitspflicht nicht öffentlich zu Berichten Stellung nehmen, die der Öffentlichkeit ja gar nicht bekannt sein dürften.
  3. In dem Bericht über die Prüfung des Bereichs Schule und Sport ging es um anonyme Rechnungen. Die öffentliche Nennung von Personen und Namen ist durch die Presse nach deren eigenen Recherchen erfolgt.
  4. Die vom RPA festgestellten Mängel wie Doppelzahlungen hätten bereits vom Fachbereich Kultur, Bereich Schule und Sport, beanstandet werden müssen.
  5. Die Hansestadt Lübeck fördert den sportlichen Teil der Travemünder Woche. Welche Rechnungen zur „Sportförderung" eingereicht werden, entscheidet nicht das RPA, benennt aber in seinem Bericht zwangsläufig fragwürdige Ausgabezwecke, wie beispielsweise fünfstellige Aufwandsentschädigungen.
  6. Der interne Charakter von Prüfberichten des RPA führt in Zusammenhang mit dem Travemünder Woche-Bericht nun offensichtlich dazu, dass von anderer Seite jedwede Behauptungen, seien es falsche Interpretationen oder schlichtweg Fehlinformationen, verbreitet werden können, da eine öffentliche Richtigstellung durch das RPA nicht erfolgen kann.
  7. Bei allen Informationen, die das RPA als Reaktion auf seinen Bericht erhielt und noch erhält, geht es vorrangig um Schuldzuweisungen. Das RPA vermisst die Hinweise darauf, wie Mängel abgestellt werden, damit künftig keine Beanstandungen mehr erfolgen müssen.

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