Veröffentlicht am 25.09.2008

Anmeldung von Laternenumzügen ab sofort einfacher

Hansestadt verweist auf neue Bundesregelung - Kein Versicherungsnachweis mehr nötig

Aufgrund einer Änderung der bundesrechtlichen Vorschriften muss von Veranstaltern von Laternenumzügen keine spezielle Veranstalterhaftpflichtversicherung mehr nachgewiesen werden. Darauf weist die Hansestadt Lübeck hin.

Stattdessen ist nun vom Veranstalter eine schriftliche Bestätigung über seine Kenntnis abzugeben, dass seine Veranstaltung eine Sondernutzung ist und er alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch diese Sondernutzung entstehen.

Diese nun bundesweit abzugebende Erklärung gilt für alle Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, somit auch für Straßenfeste und Musikumzüge.

Die gesetzliche Haftung für Schäden in Folge der Veranstaltung hat sich nicht geändert. Der Veranstalter - beispielsweise eines Laternenumzugs - ist wie bisher mit schriftlicher Beantragung dafür verantwortlich.

"Neu ist nun, dass es jedem Veranstalter selbst obliegt, dieses Risiko wie bisher durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzudecken, oder eben nicht", sagt Bausenator Franz-Peter Boden. Zum "Abbau von Bürokratie" werde sich also die Behörde um diese Frage nicht mehr kümmern. "Jeder Veranstalter kann selbst entscheiden, ob wirklich für jeden kleinen Umzug, Straßenfest oder ähnliches eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden soll."

Für Vereine und Verbände besteht üblicherweise eine solche Veranstalterhaftpflichtversicherung, so Boden weiter. Diese decke wie bisher alle möglichen Schadensfälle ab. Die ihm unterstellte Straßenverkehrsbehörde habe zudem bei mehreren Versicherern nachgefragt, ob für einzelne Veranstaltungen das vorgenannte Risiko versichert werden könne. "Dies wurde mehrfach bestätigt", so Boden. Eine Einzelveranstaltung könne für 100 bis 180 Euro versichert werden.

Über diese rechtliche Änderung wurden bereits alle bisherigen Antragsteller schriftlich informiert. Nähere Informationen über die Antragstellung sind auch im Internet über www.luebeck.de erhältlich. +++