Aussagen, dass erforderliche Tiergehege-Genehmigungen für den Lübecker Tierpark von der Hansestadt Lübeck bereits jetzt erteilt werden könnten, sind unrichtig, als dass das noch ausstehende Verfahren zur Zertifizierung des Lübecker Tierparks auf Grundlage der Zoorichtlinie der EU außer Acht gelassen wird. Damit korrigiert die Hansestadt Lübeck öffentliche Darstellungen nach denen das Umweltministerium die Stadt Lübeck per Erlass aufgefordert habe die Genehmigungen zu erteilen, weil alle Auflagen erfüllt seien. Vielmehr hat das Ministerium ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Genehmigungen im Zuge des bevorstehenden Zertifizierungsverfahrens erteilt werden sollten.
Das Zertifizierungsverfahren dient der Umsetzung der Vorgaben aus der Zoorichtlinie der EU. Da hierbei landeseinheitlich vorgegangen werden soll, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume das Verfahren vorläufig an sich gezogen, um Vorgaben zu entwickeln, nach denen das Verfahren durchzuführen sein wird. Diese Vorgaben stehen für den Tierpark Lübeck noch aus. Die Hansestadt Lübeck kann den Ergebnissen dieses Verfahrens nicht vorgreifen.
Das Verfahren wurde 2004 mit einer vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) beauftragten Begutachtung durch Biologen der Christian-Albrecht-Universität Kiel begonnen. Seitdem dauert das Verfahren an.
Voraussichtlich am 7. Oktober 2008 soll ein Gespräch zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), dem Landesamt für Natur und Umwelt, der unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck und dem Amtstierarzt stattfinden, in dem das weitere Vorgehen zum Abschluss des Verfahrens besprochen werden soll.
Auch die Hansestadt Lübeck ist daran interessiert, dass das Verfahren zügig zum Abschluss gebracht wird.+++