Veröffentlicht am 22.07.2008

Erster Schritt zu weniger Lärm und mehr Oasen in der Stadt

Lärmaktionsplan 2008 liegt zur Einsicht und Stellungnahme im Bereich Umweltschutz aus

Lübecks Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, Anmerkungen, Kritik und Vorschläge zum Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck zu äußern. Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans 2008 liegt gemäß § 47d Abs. 7 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Einsichtnahme und Stellungnahme im Bereich Umweltschutz, Dr.-Julius-Leber-Straße 50-52, aus. Bis zum 15. August 2008 können die Unterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen und erörtert werden: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122-3946. Im Internet unter www.laerm.luebeck.de steht die Zusammenfassung als PDF-Download zur Verfügung.

Aktionspläne werden auf Grundlage von Lärmkarten erstellt, um langfristig zu helfen, die schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, zu vermindern und ihnen vorzubeugen. Ein Teil des Aktionsplans befasst sich mit der Festlegung von sogenannten ruhigen Gebieten. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind diese Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Da es zurzeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die ruhigen Gebiete gibt, hat der Bereich Umweltschutz auf Grundlage des vom Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck erstellten Landschaftsplans erste Möglichkeiten zur Festsetzung entwickelt. Um die unterschiedlichen Strukturen der Gebiete zu verdeutlichen, sind diese in drei Kategorien unterteilt:

  • Erholungsgebiete sind großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen, land- und forstwirtschaftlichen genutzten Naturraum bilden. Sie ermöglichen eine Naherholung weitgehend ohne Störungen, wozu technische Bauwerke und Straßen im Naturraum gehören.
  • Stadtoasen sind innerstädtische ruhige Gebiete, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, der Erholung dienen und sich in räumlicher Nähe zu Wohngebieten befinden.
  • Ruhige Achsen sind Verbindungswege zwischen Stadtoasen abseits der Hauptverkehrswege oder schnelle und effiziente Rad- und Fußwegverbindungen in einer attraktiven naturnahen Umgebung.

Einzusehen sind diese Gebiete auf der Interaktiven Landschaftskarte Lübeck unter http://egis.kreis-stormarn.de/luebeck.

Gern nimmt der Bereich Umweltschutz Anmerkungen und Kritiken zu den ausgewählten Gebieten und den ausliegenden Planungen schriftlich unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an umweltschutz@luebeck.de entgegen. Auch werden Vorschläge zu Gebieten, die in die oben beschriebenen Kategorien passen und noch nicht in dem Plan enthalten sind, dankend entgegengenommen.

Weitere Informationen sind bei der Umweltberatung unter der Rufnummer
(0451) 122-3929 erhältlich.+++