Die hohen Anmeldezahlen an den drei Lübecker Gesamtschulen übersteigen die von der Projektgruppe Bildung und Region aus Bonn prognostizierten Schulentwicklungszahlen. Bei 699 Anmeldungen (bereinigt; ohne Doppelanmeldungen) konnten nur 288 Kinder in die drei Lübecker Gesamtschulen aufgenommen werden. 411 mussten abgewiesen werden. Daneben ist die erste Lübecker Gemeinschaftsschule für den ersten Jahrgang gut nachgefragt mit bis jetzt 86 Aufnahmen.
Entsprechend den Bürgerschaftsaufträgen hat die Schulverwaltung fristgerecht die Anträge auf Umwandlung der Realschule Moisling in eine Gemeinschaftsschule und der Holstentor-Realschule in eine Regionalschule gestellt. Die Genehmigungen des Ministeriums für Bildung und Frauen hierzu sind im Januar 2008 erteilt worden.
Die Kapazitätserweiterung an der Baltic-Gesamtschule ist beim Ministerium beantragt und genehmigt worden, dementsprechend wird die Baltic-Gesamtschule statt bisher vier in diesem Jahr fünf Eingangsklassen einschulen. Trotz dieser Kapazitätserweiterung reichen die in Lübeck angebotenen Gesamtschul-/Gemeinschaftsschulplätze bei weitem nicht aus, um dem Elternwillen Rechnung zu tragen.
Weitere Beschlüsse der Bürgerschaft zur Kapazitätserweiterung an der Geschwister-Prenski-Schule und an der Willy-Brandt-Schule sind nicht einseitig umsetzbar. Für die Kapazitätserweiterung ist nach dem neuen Schulgesetz das Ministerium für Bildung und Frauen zuständig und nicht mehr der Schulträger.
Der Vorschlag der Bürgerschaft, Räume in der Alten Stadtschule der Geschwister-Prenski-Schule zu überlassen, kann nicht einseitig vom Schulträger durchgesetzt werden, sondern bedarf gemäß Schulgesetz der Anhörung der schulischen Gremien. Die Schulkonferenz der Geschwister-Prenski-Schule hat hierzu bereits ihre deutliche Ablehnung kundgetan und begründet dies sehr ausführlich mit dem Hinweis, dass die Räumlichkeiten der Alten Stadtschule rein zahlenmäßig für lediglich einen weiteren Zug, also jährlich eine Klasse, ausreichen würden und derzeit die Räume von der dort noch bestehenden Alten Stadtschule genutzt werden.
Weiter weist die Schulkonferenz darauf hin, dass die Räume jeweils um mehr als zehn Quadratmeter unterhalb der Normgröße liegen, hohe Umbaukosten für binnendifferenzierten Unterricht anfallen werden und die Erweiterung um einen Zug in keinem Verhältnis zu den großen Nachteilen einer ausgelagerten, weit entfernten Dependance steht. An der Willy-Brandt-Schule stehen keine Kapazitäten zur Ausweitung der Dreizügigkeit zur Verfügung.
Schulsenatorin Borns weist darauf hin, dass Bürgerschaftsbeschlüsse die Verwaltung binden, aber Bürgerschaftsbeschlüsse keine demokratischen Anhörungsrechte von Schulgremien und auch nicht die Zuständigkeiten des Schulgesetzes außer Kraft setzen können.
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