Die Hansestadt Lübeck hat für die Demonstrationen der Rechtsextremisten am Sonnabend, 29. März 2008, strenge Auflagen festgelegt und damit das Versammlungsrecht bis an die Grenzen erschöpft. In einem Punkt scheiterte die Stadt heute vor dem Schleswig-Holsteinischem Verwaltungsgericht: Der Auflage „Untersagt sind ... alle Parolen mit der Wortfolge ,Nationaler Widerstand’. Gleiches gilt für etwa zu verbreitende Druckwerke“ wurde auf Antrag des Demonstrationsveranstalters widersprochen. Die Parole sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 GG gedeckt. Das „laute Skandieren von Parolen“ sei eine versammlungstypische Ausdrucksform, die am Schutz der Versammlungsfreiheit teilnehme. Auch die Annahme, die durch die Auflage untersagte Parole löse in der Bevölkerung Assoziationen zum Nationalsozialismus aus, reiche nicht aus, um die Versammlungsfreiheit derartig zu beschränken, so die Argumentation des Gerichts.
„Die aktuelle Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zeigt, dass ein Verbot der Demonstration erst recht nicht möglich gewesen wäre“, sagt Innensenator Thorsten Geißler. „Damit hätten wir den Rechtsextremisten nur einen publizistischen Erfolg geboten, den wir unbedingt verhindern wollten.“+++