Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe, gleichzeitig verantwortlicher Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck für die Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2008, rechnet damit, dass der schleswig-holsteinische Landtag noch im Februar eine Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz beschließen und die Fünf-Prozent-Hürde beseitigen wird. Dies ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2008 diese Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein für rechtswidrig erklärt hat. Die Kommunalwahlen im Mai werden nach Einschätzung von Saxe bereits nach dem neuen Wahlgesetz stattfinden.
Auf die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen hat die Gesetzesänderung keine Auswirkung. Wahlvorschläge können noch bis zum 7. April 2008, 18 Uhr, beim Gemeindewahlleiter eingereicht werden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, empfiehlt es sich, Wahlvorschläge möglichst früh einzureichen, um etwaige Mängel noch rechtzeitig beseitigen zu können.
Die Wahlvorschläge sind an bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Formerfordernisse gebunden, die in der „Amtlichen Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck“ vom 1. Oktober 2007 beschrieben wurde. Diese Bekanntmachung erschien im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Hansestadt, der Lübecker Stadtzeitung Nr. 505 am 9. Oktober 2007. Sie ist zusätzlich nachzulesen im „LÜBECK:Fenster“ im Internet unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=873 .
Von den insgesamt 49 in die Bürgerschaft zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern werden 27 unmittelbar in den Wahlkreisen der Hansestadt Lübeck und 22 aus den Listenwahlvorschlägen gewählt. Unmittelbare Wahlvorschläge für die Wahlkreise können eingereicht werden von Parteien, Wählergruppen oder einzelnen Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge nur von Parteien oder Wählergruppen.
Weitere Informationen und Vordrucke gibt es beim Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus „Trave“, EG, Zi. 0.021, Kronsforder Allee 2 – 6, 23560 Lübeck, Telefon (0451) 122 12 67. E-Mail : wahlen@luebeck.de. +++