Der demographische Wandel und die geänderte Bestattungspraxis mit einer Zunahme von Urnengräbern machen eine Neuplanung der städtischen Friedhöfe nötig. Es wird ein großer Anteil der Flächen aus dem für die Friedhöfe vorgesehenen Nutzungsplan gestrichen und künftig für andere Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies geht hervor aus dem Bericht „Friedhof 2100“, das Lübecks Bausenator Franz-Peter Boden am Montag, 18. Februar 2008, der Öffentlichkeit vorstellte.
Anlass für den Bericht, über den am gleichen Tag der Bauausschuss der Lübecker Bürgerschaft beriet, sind gravierende Veränderungen, denen sich das Bestattungswesen in den letzten Jahren bundesweit gegenüber sieht. Die traditionelle Sargbestattung wird immer seltener gewählt. Viele Angehörige scheuen die höheren Kosten und den höheren Pflegeaufwand eines Sarggrabes. Dies führt zu einem stetig sinkenden Bedarf an Bestattungsflächen.
Der ungebrochene Trend zur Urnen- und auch Seebestattung sowie sinkende Sterbezahlen zwingen die Friedhöfe der Hansestadt Lübeck zum Handeln.
Ein Vergleich der Zahlen von 1986 und 2006 verdeutlicht das Problem:
| 1986 | 2006 |
Sterbefälle in Lübeck | 3002 | 2376 |
Beisetzungen auf kommunalen Friedhöfen | 2601 | 1594 |
Anteil Urnenbeisetzungen | 44 % | 73 % |
Um einen weiteren Anstieg der Gebühren zu verhindern und die Lübecker Friedhöfe in Zukunft konkurrenzfähig zu halten, sind Flächenanpassungen unumgänglich.
Von der Hansestadt Lübeck werden zur Zeit fünf Friedhöfe verwaltet: Vorwerk, Burgtor, Waldhusen, St. Jürgen und der Ehrenfriedhof. Diese Friedhöfe umfassen eine Fläche von rund 89 Hektar. Insbesondere auf den beiden großen Friedhöfen in Vorwerk und Waldhusen ist die geringe Belegung an vielen Stellen augenfällig.
Der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe geht davon aus, dass langfristig 50 Hektar Friedhofsfläche in kommunaler Verwaltung ausreichen werden. Aus diesem Grund sollen nun Schritte eingeleitet werden, um die Flächen im Lauf mehrerer Jahrzehnte zu reduzieren.
Langfristiges Ziel ist es, die Bestattungsflächen des Vorwerker und des Waldhusener Friedhofs jeweils auf deren ursprüngliche Größe zurückzuführen. In Vorwerk hieße dies, Beschränkung auf den so genannten „Schmetterling“ mit einer Größe von rund 21 Hektar. Auf dem Waldhusener Friedhof wird der Bereich südlich der Bahnlinie mit einer Größe von rund 5,5 Hektar ausreichen.
Als erste Maßnahme wird daher auf beiden Friedhöfen die Vergabe von Gräbern in bestimmten Bereichen eingeschränkt. Auf dem Vorwerker Friedhof sollen Randbereiche außer Dienst gestellt werden und Grabrechte in diesen Bereichen nur noch bis maximal zum Jahr 2030 vergeben werden. Ein kleiner, bisher nicht für Bestattungen genutzter Teil am Ende des Friedhofes soll förmlich entwidmet werden, um die Einrichtung eines Tierfriedhofes zu ermöglichen. In Waldhusen werden Wahlgräber, das sind Gräber mit Verlängerungsrecht, nur noch südlich der Bahnlinie vergeben.
Für frei werdende Bestattungsflächen ist eine zukünftige Nutzung als Grünanlage geplant. Die Fläche zwischen dem Vorwerker Friedhof und dem Wohngebiet „Flintenbreite“ war bisher für die Erweiterung des Friedhofes vorgesehen. Da sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt wird, soll eine städtebauliche Überplanung erfolgen und die Fläche nach Möglichkeit als Bauland verkauft werden.
Weiteres Einsparpotential sieht der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe in der Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen. Diese sollen mittelfristig nicht mehr mit eigenem Personal sondern von Privatfirmen organisiert werden.
Schließlich wird auch für das Krematorium die Übergabe an einen privaten Betreiber angestrebt. Die Stadtverwaltung wird zunächst einen Bericht zur Wirtschaftlichkeit eines Verkaufs des Krematoriums erstellen. +++