Die Fünf-Prozent-Hürde ist gefallen: Bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein dürfen Wählergruppierungen, Parteien oder auch Einzelkandidaten, die weniger als fünf Prozent der gültigen Wählerstimmen auf sich vereinigen, nicht mehr automatisch aus den Ratvertretungen ausgeschlossen werden. Dies hat am heutigen Mittwoch, 13. Februar 2008, das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Fünf-Prozent-Hürde sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, entschieden die Karlsruher Richter und gaben damit einer Klage von Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei Schleswig-Holsteins statt.
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe zeigt sich bestürzt über das Urteil. „Die Entscheidung ist verheerend für die Stabilität und Berechenbarkeit der Kommunalpolitik insbesondere in den großen Städten“, sagt er. Es sei zu befürchten, dass in der Folge dieser Entscheidung mittelfristig nicht nur extremen Gruppierungen verschiedener Couleur der Einzug in die Stadtvertretungen der Städte ermöglicht werde, sondern auch Zufallskoalitionen und Ein-Themen-Vereinigungen motiviert werden Wahllisten aufzustellen. „Die Mehrheitsbildung in den Kommunalparlamenten wird dadurch erschwert, der Zufall regiert,“ so Saxe.
Für Lübeck bedeute diese Entscheidung konkret, dass jede Partei oder Gruppierung, die zwei Prozent – ein Einzelfällen auch weniger - der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinige, mit mindestens einem Sitz in die Bürgerschaft einziehen könne. Bei rund 170 000 Wahlberechtigten und einer angenommenen Wahlbeteiligung von 60 Prozent reichten damit schon weniger als 2000 Stimmen zur Erringung eines Mandates aus. +++