Parkerleichterung für Behinderte in anderen Bundesländern
Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass die Inhaber der in Schleswig-Holstein für Behinderte ohne das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehinderte/r) ausgestellten Ausnahmegenehmigungen (gelbe Parkausweise) diese Parkerleichterungen ab sofort auch in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen können. +++