Bereich „Familienhilfen / Jugendamt“ nimmt seine Arbeit auf
Mit Wirkung vom 1. Februar 2006 hat ein neuer Bereich „Familienhilfen / Jugendamt“ seine Arbeit aufgenommen. Er gehört zum Fachbereich 4 Kultur und trägt die verwaltungsinterne Ordnungsziffer 4.510.
Entstanden ist der Bereich durch Zusammenlegung der bisherigen Bereiche Jugendhilfe/Jugendamt (4.563) und Beistandschaften (4.512). Die Aufgaben und Standorte der zuvor getrennten Arbeitsgebiete bleiben bestehen, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach wie vor unter den bisherigen Telefonnummern erreichbar. +++