VHS-Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuung
Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Lage geraten, seine Dinge nicht mehr selbst regeln zu können. Was in solchen Situationen zu tun ist und welche Vorkehrungen man treffen kann, darüber informiert ein Vortrag am Freitag, 21. Oktober 2005, in der VHS.
Angesprochen wird dabei die gesamte Bandbreite der Fragen: Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann, für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind, ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann? Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewahrt bleiben? Entgegen weitverbreiteter Annahme sind Ehegatten, Kinder oder Eltern in einer solchen Situation nicht befugt, für mich Entscheidungen zu treffen oder Unterschriften zu leisten.
Die öffentliche Diskussion hierüber nimmt einen zunehmend breiten Raum ein und die Begriffe Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung schwirren bunt durcheinander.
Die Betreuungsstelle der Hansestadt Lübeck und der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V. wollen zu diesem Thema informieren und dazu beitragen, die herrschende Begriffsverwirrung aufzulösen.
Die Veranstaltung findet am Freitag, 21. Oktober 2005, von 18 bis 19.30 Uhr in der VHS-Forum für Weiterbildung, Hüxstraße 118 - 120, der Eintritt kostet drei Euro. +++