Für die Bürgermeister-Stichwahl reicht der Personalausweis
Der Bereich Wahlen weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alle Wählerinnen und Wähler, die zur Wahl des Lübecker Bürgermeisters am 4. September 2005 wahlberechtigt waren, auch zur Stichwahl am Sonntag, 18. September, wahlberechtigt sind.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigungskarte zur Bürgermeisterwahl verloren haben, oder denen leider versehentlich am 4. September die Wahlbenachrichtigungskarte vom Wahlvorstand nicht zurückgegeben worden ist, halten bitte ihren Personalausweis im Wahlraum bereit.
Jederzeit steht der Bereich Wahlen für Auskünfte zur Verfügung unter der Telefonnummer (0451) 122-40 40. +++