Merkzeichen „aG“: Parkerleichterungen für Behinderte
Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, daß die Inhaber der in Schleswig-Holstein für Behinderte ohne das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehinderte/r) ausgestellten Ausnahmegenehmigungen (gelbe Parkausweise) diese Parkerleichterungen ab sofort auch in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen können. +++