Lübeck-Paß für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Gemäß Beschluß der Bürgerschaft vom 28. April 2005 gehören Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) zum Kreis der Anspruchsberechtigten für den Lübeck-Paß. Der Lübeck-Paß für diesen Personenkreis wird ab Donnerstag, 2. Juni 2005, in den Stadtteilbüros der Hansestadt Lübeck ausgestellt. Fragen beantwortet Frau Nimz vom Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck, Telefon (0451) 122-64 01 oder 122-44 53. +++