Seniorenbeiratswahl: Wahlvorschläge bis 21. März einreichen
Der Wahltag des zukünftigen Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck ist am Sonntag, 24. April 2005. Noch bis Montag, 21. März 2005, um 18 Uhr (Ausschlußfrist) können Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin, Bereich Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 5. Stock, 23539 Lübeck, schriftlich eingereicht werden. Bislang sind noch nicht ausreichend viele Wahlvorschläge eingereicht worden. Für jeden der drei Lübecker Wahlkreise müssen mindestens sieben ältere Mitbürger ab 60 Jahren genannt werden. In den Wahlkreisen 35, Lübeck West (Buntekuh, St. Lorenz Nord und Süd) sind erst fünf Vorschläge eingereicht worden, im Wahlkreis 37, Lübeck-Süd (Innenstadt, St. Jürgen und Moisling) sind es bislang nur vier. Die weitere Meldung von Wahlvorschlägen ist daher dringend geboten.
Als Vertreter der rund 60 000 Lübecker Senioren werden Persönlichkeiten gesucht, die folgende formale Bedingungen erfüllen müssen: Danach ist der- oder diejenige wählbar, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, in der Hansestadt Lübeck wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Lübeck eine Hauptwohnung hat oder sich in Lübeck sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb Lübecks hat.
Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Einzelpersonen und Gruppen von Wahlberechtigten sowie von Verbänden oder Vereinen mit Sitz in Lübeck, die sich der sozialen Betreuung von Seniorinnen und Senioren widmen, eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muß mindestens 15 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Landtagswahlkreis, für den er eingereicht wird, tragen. Die Unterstützungsunterschriften müssen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) enthalten.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften werden vom Bereich Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, Haus Trave, 5. Stock, 23539 Lübeck, ausgegeben.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, daß Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Für Auskünfte steht der Bereich Wahlen unter der Rufnummer 122-1240 zur Verfügung.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben, sowie nicht nach Paragraph 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wählerverzeichnis, das alle deutschen und ausländischen Wahlberechtigten ausweist, wird im Bereich Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, Haus Trave, 5. Stock, 23539 Lübeck, in der Zeit vom 4. bis 8. April 2005 von 8 bis 14 Uhr, zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Wichtig: Die Wahl zum Seniorenbeirat erfolgt ausschließlich durch Briefwahl! Den Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen vom Amts wegen mit der Post übersandt. Sie sollen an die Hansestadt Lübeck, Bereich Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck, zurückgesandt werden und müssen dort bis spätestens Sonntag, 24. April 2005 eingegangen sein. Der Poststempel ist hierbei nicht maßgebend. +++