Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr durch Falschparker behindert
Mit einem sogenannten Fahrversuch hat die Berufsfeuerwehr Lübeck in der Nacht von Montag, 29. November 2004, zu heute ermittelt, ob ihre Einsatzfahrzeuge im Einsatz beim Durchfahren enger Straßen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert werden oder die Weiterfahrt sogar blockiert wird. Mit der Aktion sollte die Öffentlichkeit auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, Rettungswege unbedingt freizuhalten und Halteverbotsschilder zu beachten, weil im Ernstfall sonst wertvolle Minuten verstreichen und die Retter verspätet am Einsatzort eintreffen.
Der Fahrversuch war von der Berufsfeuerwehr Lübeck gemeinsam mit dem Bereich Verkehrsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck vorbereitet worden. Gegen 22 Uhr startete am gestrigen Montag ein Löschzug der Berufsfeuerwehr Lübeck vom Burgtor aus in Richtung Innenstadt. Die ganze Zeit über dabei waren Innensenator Thorsten Geißler und der Leiter der Berufsfeuerwehr Lübeck Oliver Bäth, um sich direkt vor Ort zu informieren, sowie mehrere zu dieser Aktion eingeladene Medienvertreter.
Bereits in der Straße Hinter der Burg wird es eng für die Drehleiter. Nur mit Hilfe von Feuerwehrkollegen, die als Einweiser links und rechts vom Fahrzeug positioniert werden, bahnen sich die Fahrzeuge mühsam ihren Weg. Im Einmündungsbereich Kleine Burgstraße geht dann nichts mehr: Ein Pkw versperrt die Straße. Verkehrsüberwacher fordern einen Abschleppdienst an und lassen das Auto entfernen. „Im Einsatzfall haben wir diese Zeit nicht zur Verfügung!“, betont Feuerwehrsprecher Michael Utech. In solchen Fällen wird das Fahrzeug durch Kollegen der Feuerwehr durch jeweils vier unter die Räder gestellte Schaufeln einfach weggeschoben.
Die Bemühungen, eine Durchfahrt für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen, locken Anwohner an, die bald darauf Innensenator Geißler umlagern. Der Ruf nach mehr Kontrollen wird laut und wird von Senator Geißler sogleich aufgegriffen. „Die Kontrollen sind zwingend erforderlich. Im gesamten Stadtgebiet kann es zu Bränden oder anderen Unglücksfällen kommen. Minutenbruchteile können darüber entscheiden, ob die Feuerwehr Menschen retten kann. Alle sind zu verantwortungsbewußtem Handeln aufgerufen. Wer Einsatzkräfte durch verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen behindert, muß mit Verwarnungen, Bußgeldern und hohen Kosten für das Abschleppen rechnen“.
Im Laufe der nächsten Stunden werden weitere Straßenzüge kontrolliert. Der nächste Engpaß wird an der Einmündung von An der Mauer, Weberstraße entdeckt: Wieder steht ein Pkw im Bereich eines absoluten Halteverbotes. Bevor der Schleppwagen zum Einsatz kommt, erscheint die Fahrzeughalterin und entfernt ihr Fahrzeug. Vorher allerdings verdeutlichen ihr die anwesenden Einsatzkräfte, weshalb es so wichtig ist, Halteverbotszeichen zu beachten.
Auch im Bereich der engen Straßen im Stadtteil St. Lorenz Nord zwischen der Fackenburger Allee und der Friedenstraße ist wieder das ganze Können der Fahrzeugführer gefragt. Teilweise sind die Durchfahrten so eng, daß nur noch eine Zeitung zwischen die Feuerwehrfahrzeuge und die am Straßenrand geparkten Pkw paßt.
Als Ergebnis dieser nächtlichen Überprüfung steht fest, daß derartige Fahrversuche wiederholt werden. Senator Geißler: „Die Bürger können zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen, wenn sie ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abstellen und ausreichend Platz für Einsatzfahrzeuge lassen.“ Jeder sollte, verdeutlicht die Berufsfeuerwehr, bei der Parkplatzsuche überlegen, ob an der Stelle, an der ein Fahrzeug abgestellt wird, noch ein Großfahrzeug durchpaßt. Denn einen anderen Parkplatz zu suchen, führt vielleicht zu einem fünf Minuten längerem Fußmarsch. Doch wenn die Feuerwehr fünf Minuten später bei einem brennenden Haus eintrifft, dann kostet das vielleicht Menschenleben. +++