Bürgermeister und Wirtschaftssenator begrüßen FFH-Beschluß
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe und Wirtschaftssenator Wolfgang Halbedel haben den Kabinettsbeschluß der Landesregierung zum FFH–Gebiet Traveförde zufrieden zur Kenntnis genommen. Saxe und Halbedel: „In langwierigen, harten und konstruktiven Verhandlungen konnte das Schlimmste verhindert werden. Die Hansestadt Lübeck hat mit überzeugenden naturschutzfachlichen Argumenten die übermäßige Ausweisung von Schutzgebieten in Lübeck verhindert und so die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten und das Wachstum der Lübecker Häfen gesichert.“
Mehr als 20 Jahre nach der Benennung der ersten europäischen Vogelschutzgebiete hat das Kabinett der schleswig-holsteinischen Landesregierung heute (29. Juni) abschließend 15 Vogelschutz- und 26 Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete benannt. Sie vervollständigen das NATURA 2000 Schutzgebietssystem der Europäischen Union in Schleswig-Holstein. Über elf Prozent der Landesfläche sind damit künftig durch europäisches Recht geschützt.
Bürgermeister und Wirtschaftssenator bewerten diesen Beschluß als Erfolg für die Hansestadt Lübeck: „Unser Einsatz hat sich gelohnt! Der heutige Beschluß zu den FFH-Gebieten ist gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort.“
Die Hansestadt Lübeck ist allerdings nach wie vor der Ansicht, daß die Traveförde zwischen Teerhofsinsel und Travemünde gemäß der FFH–Richtlinie nicht in Gänze meldepflichtig ist, weil hierfür keine ausreichenden naturschutzfachlichen Gründe vorliegen. Mit diesen Argumenten konnte in den Verhandlungen mit der Landesregierung schließlich erreicht werden, daß Hafenanlagen, Sportboothäfen und verbaute Uferbereiche aus der Gebietsmeldung herausgenommen wurden.
Besonders wichtig war für Bürgermeister und Wirtschaftssenator die Nichtmeldung der Teerhofsinsel, die in der weiteren Hafenplanung als dringend notwendige Erweiterung des Vorwerker Hafens vorgesehen ist. „Bei einer Unterschutzstellung der Teerhofsinsel hätten wir enorme Schwierigkeiten bekommen, die Hafenerweiterung in diesem Bereich umzusetzen. Das hätte erhebliche Nachteile für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bedeutet,“ so Saxe und Halbedel.
Nicht weniger wichtig ist für die Hafenwirtschaft die Herausnahme des Wendebereichs am Anleger 8 des Skandinavienkais in Travemünde, die Hafenanlagen am Lehmannkai III, Schlutupkai und von Nordgetreide am Breitling. Hinzu kommt die Nichtmeldung des Sportboothafens Am Stau bei der Herreninsel.
In Ergänzung zu ihren Beschlüssen hat die Landesregierung der Hansestadt Lübeck die Abgabe einer schriftlichen Erklärung zugesichert, in der sie betont, daß die künftige Entwicklung des Lübecker Hafens für Schleswig-Holstein von größter Bedeutung ist und darin vom Land unterstützt werden soll.
Saxe: „Naturschutz ist auch uns Lübeckern wichtig. Schließlich haben wir – in Relation zur Größe des Stadtgebiets – mehr Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen als jede andere Gebietskörperschaft in Schleswig-Holstein. Aber Naturschutz darf wirtschaftliche Entwicklung nicht verhindern. Lübeck braucht mehr Arbeitsplätze, mehr Wirtschafts- und mehr Steuerkraft.“
„Mit dem Beschluß der Landesregierung haben wir mehr Planungssicherheit für die weitere Hafenentwicklung bekommen. Mein Dank gilt Ministerpräsidentin Heide Simonis, die sich insbesondere in der Schlußphase der Verhandlungen auch persönlich sehr engagiert hat. Unser Dank gilt an dieser Stelle aber auch Wirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer, der sich in dieser Angelegenheit wieder vehement für die Hansestadt Lübeck und ihren Hafen eingesetzt hat,“ so abschließend Lübecks Bürgermeister und Wirtschaftssenator Halbedel.
Nicht zur Entscheidung standen heute die anderen Lübeck betreffenden FFH–Gebietsvorschläge. Diese wurden bereits vom Kabinett beschlossen. Aber auch bei diesen Beschlüssen ist es der Hansestadt Lübeck noch gelungen, unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Korrekturen an der Gebietskulisse der Wulfsdorfer Heide und der Kanaltrave durchzusetzen, die der Hansestadt aber noch nicht weit genug gehen. +++