Flughafen Blankensee: Rechtssicherheit geht vor
Die Hansestadt Lübeck und die Flughafen Lübeck GmbH sind sich in Abstimmung mit dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium einig, daß im Vordergrund aller Bemühungen um den Lübecker Flughafen die langfristige Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftverkehrssicherheit stehen und ein gerichtsfester Planfeststellungsbeschluß angestrebt werden muß.
Aus diesem Grund wird die Flughafen Lübeck GmbH die Fortsetzung der bereits begonnenen Baumaßnahmen beim Landesamt für Straßenbau beantragen. Trotz einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Hansestadt Lübeck und die Flughafen Lübeck GmbH zuversichtlich, die Baumaßnahmen bald fortsetzen zu können. Denn die langfristige Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs, so die gemeinsame Auffassung, muß im Interesse aller Beteiligten und damit auch der Flughafenkritiker sein. Die jetzige Asphaltschicht, die nach Weisung der Luftfahrtbehörde zur Herstellung der Betriebssicherheit aufgebracht wurde, hält voraussichtlich maximal drei Monate.
Der Antrag des Flughafens erfolgt vor dem Hintergrund der vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzungen, um in einem neuerlichen Anlauf ein für alle Seiten noch transparenteres Verfahren zu ermöglichen. Die Anzeige wird nachvollziehbar deutlich machen, welche einzelnen baulichen Schritte in welcher Reihenfolge seitens der Flughafen Lübeck GmbH geplant sind. Am Ende aller baulichen Schritte wird als Ziel in erster Linie die Wiederherstellung der Betriebssicherheit der vorhandenen Start- und Landebahn aber auch weiterhin die Ermöglichung eines Instrumentenlandesystems der Stufe CAT II angestrebt. Hierüber wird aufgrund gesonderter Anträge bzw. Anzeigen entschieden werden. Durch diese Klarheit in den Verfahren soll auch verstärkt der Versuch unternommen werden, die Akzeptanz des Flughafens in der Region weiter zu erhöhen.
Angesichts einer zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung um den künftigen Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Lübecker Flughafens wird die Flughafen Lübeck GmbH den Empfehlungen der in dem Verfahren involvierten Gutachter und der Planfeststellungsbehörde folgen, eine Aktualisierung der Biotopkartierung vornehmen zu lassen, um damit die rechtssichere Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses noch weiter sicherstellen zu können.
Hierbei wird zugunsten von mehr Rechtssicherheit die Konsequenz in Kauf genommen, daß eine Verschiebung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig wird.
Nur ein gerichtsfester Planfeststellungsbeschluß ermöglicht am Ende die Umsetzung der Baumaßnahmen. Der Verzicht auf eine aktualisierte Biotopkartierung hätte den Planfeststellungsbeschluß rechtlich angreifbarer machen können. Dieses Risiko soll nach gemeinsamer Auffassung ausgeschlossen werden Die zügige Umsetzung der Baumaßnahmen ist ein Garant für die weitere überaus positive Flughafenentwicklung, die Wachstum und Beschäftigung für die Region sichert.
Die Biotopkartierung kann aus naturschutzfachlichen Gründen erst zu Beginn der Sommerperiode durchgeführt werden, so daß hierdurch ein Planfeststellungsbeschluß zum Bedauern der Hansestadt Lübeck und der Flughafen Lübeck GmbH zum Ende des Monats Juni nicht mehr zu halten sein wird. +++
Hinweis: Diese Erklärung der Hansestadt Lübeck wird gleichlautend auch von der Flughafen Lübeck GmbH versandt.