ABC-Schützen zur Grundschule anmelden

Veröffentlicht am 26.01.2004

ABC-Schützen zur Grundschule anmelden

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040075L 2004-01-26

Kinder, die bis zum 30. Juni 2004 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 schulpflichtig. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden in diesen Tagen von den Grundschulen mit Angabe der genauen Termine und Uhrzeiten eingeladen. Anmeldungen an den örtlich zuständigen Grundschulen werden vom 9. bis 27. Februar entgegengenommen. Betroffen sind auch die Eltern, deren Kinder im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Bei der Anmeldung ist ein Nachweis über den Namen, die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und den Geburtstag des Kindes mitzubringen. Die Schule wird auch den Wohnsitz und die Religionszugehörigkeit des Kindes erfragen.

Kinder, die zum Schuljahresbeginn noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn ihre körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung erwarten läßt, daß sie erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten können. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. +++