Hansestadt Lübeck montiert 13 Grüne Pfeile an Kreuzungen
Mit der Montage eines sogenannten Grünen Pfeils an der Ampelanlage der Kreuzung August-Bebel-Straße / Ecke Andersenring am Donnerstag, 10. April, wird auch in der Hansestadt Lübeck dieses Verkehrszeichen eingeführt, mit dem das Rechtsabbiegen bei Rot – nach vorherigem Stopp! – erlaubt wird. Dieser erste Rechtsabbiegerpfeil wird von der August-Bebel-Straße kommend in Fahrtrichtung Andersenring angebracht.
Neben diesem Grünen Pfeil werden noch zwölf weitere an sorgfältig ausgewählten Kreuzungen angebracht. Die Standorte im einzelnen: Von Fünfhausen in die Beckergrube: Der Grünpfeil wird an dieser Kreuzungszufahrt insbesondere wegen des verbesserten Abflusses aus den Parkhäusern in der Straße Fünfhausen und der Mengstraße befürwortet.
Weitere Pfeile werden an diesen Ampelanlagen angebracht: Von der Straße Herrenholz zum Parkplatz „Sconto-Markt“, von der Moislinger Allee in den Töpferweg, von der Nordmeerstraße in den Moorredder, vom Padelügger Weg in die Straße Herrenholz sowie von der Ratzeburger Allee in die Weberkoppel. Dabei ist der Anteil der in die Weberkoppel einbiegenden Kraftfahrzeuge zwar gering, der Grünpfeil kann jedoch wegen des zuvor überquerten Bahnüberganges eine besseren Räumung vor Schließung der Schranken bei nahendem Zugverkehr bewirken.
Weitere Standorte sind: Von der Roon- in die Hövelnstraße (Richtung Marlistraße): Im Zusammenhang mit der Bebauung des Geländes der Walderseekaserne mußte die Verkehrsführung in der Walderseestraße dahingehend geändert werden, daß ein Linksabbiegen in die Straße „Am Bertramshof“ unterbunden werden mußte. Der Verkehr, der dieses Wohngebiet aus Richtung Wallbrecht-/Moltkestraße erreichen will, muß seither über die Roon- und Hövelnstraße fahren. Für diesen wird die Einrichtung des Grünpfeils als deutlicher Vorteil angesehen, zumal in der rechten Spur ohnehin überwiegend Kraftfahrzeuge fahren, die rechts abbiegen wollen, da die Weiterfahrt auf dieser Spur in der Marlistraße wegen des dort praktizierten Fahrbahnrandparkens nicht mehr möglich ist.
Der Grüne Pfeil wird zudem an diesen Einmündungen angebracht: Von der Artlenburger Straße in die Schönböckener Straße, in Schönböcken von der Straße Hofland in den Steinrader Damm sowie von der Possehl- in die Welsbachstraße: Auch wenn die Signalanlage für die Possehlstraße bereits eine verlängerte Grünphase hat, so wird die Anbringung des Grünpfeils an dieser Stelle befürwortet, da einerseits kein Fußgänger-/ Radfahrerweg (aus der Welsbachstraße) zu überqueren ist, und sich andererseits die Rechtsabbieger bei „rot“ in die Geradeausspur zurückstauen. Darüber hinaus wird die Verbindung von der Welsbachstraße durch das Gewerbegebiet zur Geniner Straße gefördert und somit der Berliner Platz deutlich vom Verkehr entlastet.
Montiert wird der Grüne Pfeil auch an der Kreuzung von der Holsten- in die Schmiedestraße: Die Einführung des Grünpfeils kann auf der Zufahrt zum Parkhaus in der Schmiedestraße den Rückstau in der Holstenstraße abbauen und damit insbesondere in Spitzenzeiten dem Linienverkehr das Erreichen des Kohlmarktes erleichtern.
Der Arbeitskreis Verkehr hat sich dazu entschieden, daß wegen der Bautätigkeiten am Markt (Abriß des Postgebäudes und Neubau des Kaufhauses) der Grüne Pfeil erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Der dreizehnte Grüne Pfeil wird an der Kreuzung von der Brandenbaumer Land- in die Kantstraße angebracht.
So sehr Autofahrer die Einführung des Grünen Pfeils in Lübeck auch begrüßen mögen – ganz wichtig ist die Beachtung der Straßenverkehrsordnung. Diese schreibt vor, daß bei einem solchen Grünpfeil auch dann nach rechts abgebogen werden darf, wenn die Lichtsignalanlage „rot“ zeigt. Allerdings muß immer (!!!) zunächst an der Haltelinie angehalten werden, um sich zu vergewissern, daß der Fahrtweg nach rechts frei ist und kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Dieses gilt insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, die auf ihr grünes Ampelsignal vertrauen und keinesfalls daran gehindert werden dürfen, bei „grün“ die Straße zu überqueren oder gefährdet werden dürfen.
Erst nach einem Stopp dürfen Autofahrer bei Kreuzungen mit einem Grünen Pfeil trotz Rotlicht nach rechts abbiegen. Stehen für Rechtsabbieger mehrere Fahrspuren zur Verfügung, darf nur aus der rechten Spur nach rechts abgebogen werden.
Die Mißachtung der Anhaltepflicht sieht laut Verwarnungs- / Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Geldbuße von 50 Euro vor. Für eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bei Inanspruchnahme des Grünpfeils sind 35 Euro zu zahlen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro. Falls aufgrund einer Mißachtung der genannten Verhaltensvorschriften ein Unfall mit einem Kfz der freigegebenen Richtung (die ja „grün“ hat) verursacht wird, ist ein Bußgeld von 75 Euro und bei einem Unfall mit Fußgängern der freigegebenen Richtung in Höhe von 100 Euro zu zahlen.
Nach dem 10. April werden auch die übrigen oben genannten Grünpfeile installiert und die Beachtung der Anhaltepflicht an den Kreuzungen mit dem Grünen Pfeil von der Polizei überwacht.
Die Polizei wird außerdem die Unfälle bei Kreuzungen mit dem Grünen Pfeil besonders dokumentieren und der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, da bei einer Häufung derartiger Unfälle der Grüne Pfeil wieder zu entfernen ist. +++