Mülltonnen aus Mülltonnenschränken aushängen
Am 1. März 2003 ist die neue Abfallwirtschaftssatzung der Hansestadt Lübeck in Kraft getreten (bekannt gemacht in der Lübecker Stadtzeitung vom 18. Februar 2003). Die Entsorgungsbetriebe Lübeck weisen aus diesem Grund darauf hin, daß die 240 Liter großen Restabfallbehälter und sämtliche Bioabfallbehälter (80 Liter und 120 Liter) zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern aus den Mülltonnenschränken auszuhängen sind.
Auf Grund des Arbeitschutzgesetzes in Verbindung mit der EU-Richtlinie Lastenhandhabungsverordnung müssen die oben genannten Abfallbehälter aus Gewichtsgründen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Müllabfuhr ausgehängt zum Transport bereitgestellt werden.
Die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck ist im Internet unter www.entsorgung.luebeck.de/Abfallwirtschaft nachzulesen und steht als PDF-Datei zum download zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen helfen die Kolleginnen und Kollegen des Kundendienstes der Entsorgungsbetriebe Lübeck unter der Rufnummer (0451) 122-70 07. +++