Schulanfänger für das Jahr 2002 müssen angemeldet werden

Veröffentlicht am 24.01.2002

Schulanfänger für das Jahr 2002 müssen angemeldet werden

Schulanfänger für das Jahr 2002 müssen angemeldet werden

020063L 2002-01-24

Mit Beginn des Schuljahres 2002/03 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2002 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Die Eltern, deren Kinder zum Schuljahresbeginn schulpflichtig werden oder deren Kinder im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ihre Kinder an der örtlich zuständigen Grundschule anmelden.

Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn ihre körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung erwarten läßt, daß sie erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten können. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung zum Schulbesuch soll in der Zeit von Montag, 11. Februar, bis zum 1. März erfolgen. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden von den Schulen mit Angabe der genauen Termine und Uhrzeiten eingeladen. Bei der Anmeldung ist ein Nachweis über den Namen, die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und den Geburtstag des Kindes mitzubringen. Die Schule wird auch den Wohnsitz und die Religionszugehörigkeit des Kindes erfragen. Der Einschulungstermin wird den Eltern von den einzelnen Schulen mitgeteilt. +++