Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

Veröffentlicht am 05.04.2001

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich

010273L 2001-04-05

Das Lübecker Schulamt bietet wieder allen Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Hauptschulabschluß zu erwerben. Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuß abgelegt.

Anträge gibt es beim Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Braunstraße 21 - 23, Zimmer 501, Telefon: (0451) 122 - 40 94, oder während einer Informationsveranstaltung am Sonnabend, 28. April, 10 Uhr, in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44/44 a (Bushaltestelle Friedenstraße).

Die Anträge müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 23. Mai beim Schulamt eingereicht werden. Die schriftliche Prüfung findet Anfang Juni, die mündliche Ende Juni 2001 in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44/44 a, statt. +++