000232R 2000-03-23
Das Standesamt der Hansestadt Lübeck bleibt am Mittwoch, 5. April, wegen des diesjährigen Frühjahrslehr-gangs für den Publikumsverkehr geschlossen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personenstandsgesetzes ist das Standesamt gehalten, sogenannte Kreislehrgänge durchzuführen. +++