000083L 2000-01-28
Der Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck hat das Faltblatt “Richtiges Heizen” überarbeitet und den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaßt. In dem doppelseitigen Merkblatt wird aufgezählt, welche Brennstoffe in den verschiedenen Anlagen - vom offenen Kamin bis hin zum Kachelofen - verwendet werden dürfen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, welche Stoffe aus umweltrechtlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in Kleinfeuerungsanlagen wie Kohleöfen oder Herden verbrannt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Spanplatten, Abfälle jeder Art oder auch lackierte oder beschichtete Hölzer.
Das kostenlose Merkblatt gibt es beim Bereich Umweltschutz, Moislinger Allee 3, im zweiten Stock, beim Bürger-Info-Zentrum, Breite Straße 62, sowie in den Stadtteilbüros in Travemünde, Parkstraße 1, und in St. Lorenz, Fackenburger Allee 29. +++