990987L 22. Dezember 1999
Die Verkaufsstellen im Ostseebad Travemünde dürfen am ersten Sonntag des kommenden Jahres, am 2. Januar 2000, von 11 bis 18.30 Uhr geöffnet sein. Das Arbeitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Ausnahmebewilligung des Ladenschlußgesetzes gestattet. Verkauft werden dürfen Gegenstände des täglichen Ge- und Verbrauchs. Die Regelung gilt auch für den gewerblichen Verkauf von Waren an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen. +++