990948L 9. Dezember 1999
Wenn der Winter Einzug hält, bekommen Laternenparker zusätzliche Arbeit: Frühmorgens müssen die vereisten Scheiben frei gekratzt werden. Viele Autofahrer lassen dabei ihr Fahrzeug im Stand laufen. Das ist allerdings schlecht für das Auto und Umwelt - und außerdem verboten. Aus Gründen der Lärmbelästigung und der Luftverunreinigung ist das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand in der Straßenverkehrsordnung untersagt.
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt: “Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaft verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.”
Die Gründe für das Verbot liegen auf der Hand: Wird beispielsweise ein kaltes Fahrzeug im Leerlauf betrieben, verbrennt der Treibstoff nur unvollständig. Es werden große Mengen Schadstoffe, vor allem Kohlenmonoxid und Stickoxide frei. Gefährlich für die Umwelt ist die Ansammlung der Schadstoffe in der Atmosphäre.
Beim Kaltstart ist das Motoröl zudem zähflüssiger als bei Betriebstemperatur. Der Ölfilm kann reißen und es kann zu Materialschäden kommen. Läßt man das Fahrzeug im Stand laufen, verlängert sich die Zeit bis zur Erreichung der Betriebstemperatur. Auf Dauer wird der Motor geschädigt.
Ein besonders ärgerlicher Fall sind Taxen. Sie laufen nicht nur morgens vor dem Losfahren im Stand, sondern auch tagsüber in Warteposition, um den Fahrzeuginnenraum warm zu halten. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zu recht von den Abgasen und dem Lärm belästigt und ärgern sich darüber, daß die Polizei nicht einschreitet und die Droschkenchauffeure gewähren läßt.
Dabei wäre der Ärger und der Gesetzesverstoß leicht vermeidbar. Denn viele Taxen haben sogenannte Motor-Restwärmeanlagen, die die Beheizung des Innenraums in den Wartepausen sicherstellt, sobald der Motor warmgefahren ist. In der E-Klasse eines Stuttgarter Autohersteller, der die meisten Taxen bundesweit liefert, gehört diese Anlage inzwischen zur Serienausstattung, in anderen Fahrzeugen zur Sonderausrüstung.
Unverständlich ist auch, warum Taxibetreiber kaum von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine zusätzliche diesel-elektrische Standheizung einzubauen. Kostengründe dürften dabei keine Rolle spielen, denn der Mehrverbrauch durch das Laufenlassen der Motoren macht bereits innerhalb eines Jahres die Einbaukosten wett. Diese Art von Zusatzheizungen wärmen den Fahrgastraum auf, ohne daß der Motor eingeschaltet ist - und das wesentlich leiser. Außerdem werden weniger Schadstoffe frei und die Umwelt damit weniger belastet.
Für den privaten Pkw-Fahrer rechnet sich eine Standheizung nur in speziellen Fällen. Für alle anderen haben die Mitarbeiterinnen der neu eingerichteten Klimaschutzleitstelle der Hansestadt Tips parat:
- Wenn Sie abends die Windschutzscheibe abdecken, sparen Sie am Morgen Zeit und das Eiskratzen.
- Wenn Sie das Fenster während des Kratzens einen Spalt öffnen, beschlagen die Scheiben nicht beim Einsteigen und Sie haben freie Sicht.
- Vor allem sollten Sie Ihr Auto nicht kalt im Leerlauf betreiben, um den Motor und die Umwelt zu schonen.
- Und haben Sie schon mal daran gedacht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren?
Die Klimaschutzleitstelle der Hansestadt wurde im September diesen Jahres eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen Barbara Schäfers und Dagmar Kalbitz möchten in der Stadtverwaltung und mit den Bürgerinnen und Bürgern vor allem im Bereich Energieeinsparung aktiv werden. Hier sind große Effekte für den Klimaschutz und den Geldbeutel erreichbar.
Ein Faltblatt mit Informationen zur Klimaschutzleitstelle erhalten Sie in den Stadtteilbüros und direkt in der Klimaschutzleitstelle, Moislinger Allee 3, Telefon (0451) 122-39 83 und 122-39 84. +++