Aufgrund des § 4 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft liegen die Angaben der Bürgerschafts- und Ausschußmitglieder über ihren Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten aus.
Die Unterlagen können am Donnerstag, 17. Dezember, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr im Büro der Bürgerschaft, Zimmer 5, eingesehen werden. +++