Auch in diesem Jahr veranstaltet das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein vom 27. April bis Anfang Juni eine Ein-Prozent-Erhebung zum Mikrozensus. Die sogenannte "kleine Volkszählung" ermittelt seit 40 Jahren grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung in allen 16 Bundesländern. Die Hausbefragung ist gesetzlich vorgeschrieben.
In Schleswig-Holstein werden etwa 12 500 nach dem Zufall ausgewählte Haushalte, also auch Haushalte in der Hansestadt Lübeck, von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Gleichzeitig mit dem Mikrozensus findet eine europaweite Europäische Union-Erhebung über Arbeitskräfte statt, in die in Schleswig-Holstein rund 5000 der Mikrozensus-Haushalte einbezogen sind.
Für eine Reihe von Sachfragen aus den Bereichen Familien-, Renten- oder Bildungspolitik ist der Mikrozensus die einzige statistische Informationsquelle. Auch die umfassende Darstellung der Erwerbssituation der Bevölkerung ist nur mit Hilfe des Mikrozensus möglich. Dazu gehört unter anderem die Berechnung von Arbeitslosenquoten.
Alle Einzelangaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geheimgehalten und ausschließlich für die Statistik selbst verwendet. Namen und Anschriften werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt und nach Abschluß der Erhebungen gelöscht.
Das Statistische Landesamt bittet alle zu befragenden Haushalte, die von ihm beauftragten Interviewer bereitwillig zu unterstützen. Für den größten Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht. Auf freiwillig zu beantwortende Fragenkomplexe wird auf den Erhebungsunterlagen besonders hingewiesen.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt in Kiel unter der Rufnummer
0431 - 68 95-2 07. +++