Die Grundschulen der Hansestadt Lübeck nehmen nach Mitteilung der Schulaufsichtsbehörde in der Zeit vom 16. Februar bis zum 6. März die Anmeldungen der diesjährigen Schulanfänger entgegen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1998 das sechste Lebensjahr vollendet haben, und Kinder, die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Jüngere Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten, ebenfalls in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, geistige und seelische Reife des Kindes.
Die Eltern, beziehungsweise Erziehungsberechtigten, werden von der Schule über den genauen Anmeldetermin benachrichtigt. Für die Anmeldung sind die Abstammungsurkunde des Kindes und ein gültiger Personalausweis des Erziehungsberechtigten mitzubringen.
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin schriftlich mit. +++
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