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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

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Leistungsbeschreibung

Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erforderliche Prüfungsverfahren abgeschlossen haben, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis wurde ausschließlich für das Ablegen einer Prüfung erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nur möglich, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis umfasst dabei den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Prüfung absehbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgelegt werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck