Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Beim Standesamt können aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
Internationale Sterbeurkunde
Hierzu gehört auch die Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Sterberegister (umgangssprachlich "internationale Sterbeurkunde").
Hilfe & Kontakt:
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen
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