Schulpsychologische Beratung
Leistungsbeschreibung
Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und
- Netzwerkarbeit.
Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Wer kann sich melden?
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen, insbesondere
- Lehrkräfte
- Schulleitung
- Schulsozialarbeiter:innen
- Eltern
- Schüler:innen
Jede:r kann sich direkt an die Beratungsstelle wenden.
Für die in Schule Tätigen gibt es keinen Dienstweg.
Angebote
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligte
- Supervision und Coaching für Schulleitung, Lehrkräfte und Beschäftigte der Schulsozialarbeit
- Lehrkräftefortbildung
- Beratung und Unterstützung in schulischen Krisensituationen
- Kooperation mit Netzwerkpartner:innen
Grundprinzipien der Beratung
Schulpsycholog:innen sind ausschließlich beratend tätig und stehen außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie.
Freiwilligkeit
Schulpsychologische Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus.
Vertraulichkeit
Schulpsycholog:innen unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch.
Neutralität und Unabhängigkeit
Schulpsycholog:innen arbeiten unabhängig und nehmen eine neutrale Position ein.
Kostenfreiheit
Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote sind unentgeltlich.
Hilfe & Kontakt:
Internetadresse
Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr
Schulpsychologische
Sprechstunde in Schulen
Informationen und Terminanfrage
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