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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin/Heilpraktiker“ zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen jeweils nur auf dem beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Berufsbezeichnungen vergeben:

  • Heilpraktiker/in,
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
  • Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

Hilfe & Kontakt:

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck