Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.
Hilfe & Kontakt:
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Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
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Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße.
Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.
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