Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten, Ihnen aber noch kein Studienplatz zur Verfügung steht.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem Aufenthalt zur Studienbewerbung zustimmen.
Hilfe & Kontakt:
Internetadresse
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße.
Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.
Karte













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