Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten aber noch Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens zwei Jahre dauert.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann maximal für bis zu sechs Monate erteilt werden.
Hilfe & Kontakt:
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Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße.
Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.
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