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Standplatzgenehmigung beantragen

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Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer als Wochenmarkthändler:in tätig werden möchte, muss sich bei der zuständigen Behörde melden.

Wenn Sie als Wochenmarkthändler:in tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Marktbehörde melden. Die örtliche Marktbehörde weist Ihnen auf Antrag einen Standplatz auf dem gewünschten Wochenmarkt zu.

Bevor Sie erstmals als Wochenmarkthändler:in auf einem Marktplatz tätig werden können, müssen Sie bei der zuständigen Marktbehörde einen Antrag stellen und Ihre Angaben zur Standgröße, der Warenangebot und dem Strombedarf erklären. Die Genehmigung erteilt die zuständige Marktbehörde, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wochenmarkt gegeben sind. Eine Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch die Marktaufsicht.

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

2. OG

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck