Waffentransport: Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt und
- der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Fax
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Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)
Bemerkung
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