Förderungen als Person in der Tagespflege erhalten

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Leistungsbeschreibung

Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.

Dabei werden folgende Faktoren beachtet:

  • Wie viele Stunden arbeiten Sie?
  • Wie viele Kinder betreuen Sie?
  • Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?

Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.

Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
  2. Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
  3. Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
  4. Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
  5. Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
  • Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Antrag auf Laufende Geldleistungen
  • Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge) 

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

Fachbereichsdienste; Entgeltermäßigung Kindertagespflege

Anschrift

Ziegelstraße 2
23556 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

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