Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Mit der Gründachförderung unterstützt die Hansestadt Lübeck seit dem 1. März 2025 die Begrünung von Dächern, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Steigende Temperaturen in den Sommermonaten heizen die Stadtquartiere auf und verhindern eine nächtliche Abkühlung. Häufigere Starkregenereignisse können zu Überflutungen von Straßen und tieferliegenden Gebäudeteilen führen. Hier können Gründächer Abhilfe schaffen: Sie speichern Regenwasser und verdunsten dieses anschließend. Damit entlasten sie die Entwässerungssysteme und verbessern das Stadtklima. Überdies bieten begrünte Dächer Ersatzlebensräume für Tiere und Pflanzen, filtern Schadstoffe aus der Luft und reduzieren den städtischen Lärm. So können Folgen des Klimawandels gemildert und ein Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung geschaffen werden.
Die Gründachförderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten für Hausbesitzer:innen und Unternehmen. Je nachdem ob ein extensiv oder intensiv begrüntes Dach geplant ist, werden maximal bis zu 7.500 Euro bzw. 12.000 Euro pro Gebäude gefördert. Wichtig ist jedoch, dass die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahme beantragt und bewilligt werden muss. Die Begrünungen können von Fachunternehmen oder in Eigenleistung geplant, durchgeführt und unterhalten werden.
Interessierte Bürger:innen und Unternehmen können sich über die Fördermöglichkeiten unter www.luebeck.de/gruendachfoerderung informieren und Anträge online einreichen. Weitere Informationen zu Gründächern sind auf www.luebeck.de/gruendach verfügbar.
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