Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Online-Dienste anzeigen- Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
- Gewerbe online anmelden (mit Bezahlvorgang)
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit das Führungszeugnis hier online zu beantragen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, so können Sie in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, St. Lorenz und Kücknitz ohne vorherigen Termin ein Führungszeugnis beantragen.
In den Bürgerservicebüros Hochschulstadtteil, Moisling und Travemünde ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie hier online beantragen.
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- bei juristischen Personen
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
- Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Anmeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Anmeldung.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Karte













Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja
Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja
Bemerkung
Karte












