Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie  während dieser Zeit  keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

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Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreich abgeschlossener schulischer oder betrieblicher Ausbildung im Bundesgebiet sein, die den Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat.

Außerdem müssen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt,
  • eine geklärte Identität,
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen. Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich einer Verlängerung auf 12 Monate befristet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage.

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten

https://www.make-it-in-germany.com/de/

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

Fachamt Einwohnerwesen

Harburger Rathausplatz 1

21073 Hamburg

E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de

Fax: 040 42790-7600

Telefon: +49 40 428713849

 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Zuständige Stelle:

Ordnungsamt; Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

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